MEAG EuroBalance

Empf. Anlagedauer bei Einmalanlage: ab 5 Jahre
Auszeichnungen
(31.12.2011):
Morningstar   

Weitere Detailinformationen zu diesem Fonds finden Sie im aktuellen FondsReport (31.12.2011).

Fondsinformationen
Fondsgesellschaft: MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH
ISIN: DE0009757450
Auflegungsdatum: 31.05.1991
Fondstyp: Europäischer Mischfonds
Fondswährung: Euro
Anlagebetrag einmalig *: ab 1.200 EUR
Anlagebetrag regelmäßig *: ab 50 EUR
Geschäftsjahr: 01.04. - 31.03.
Ertragsverwendung: Ausschüttung (Juni)
Ausgabeaufschlag zz.: 4,00 %
Verwaltungsvergütung zz.: 1,03 % p.a.
Depotbankvergütung zz.: 0,025 % p.a. zzgl. MwSt.
Total Expense Ratio (TER): 1,11 % (für das Geschäftsjahr 2010/2011)
Depotbank: CACEIS Bank Deutschland GmbH
Besonderheiten: -

* Bei Verwahrung der Fondsanteile in einem

Fondsdepot "Typ MEAG" bei der Fondsdepot Bank.

Wertentwicklung

Anlagegrundsatz
  Das Investmentvermögen wird überwiegend in verzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und aktienähnliche Wertpapiere europäischer Aussteller investiert. Je nach Markteinschätzung kann der Anteil der Anleihen und Aktien am Investmentvermögen variieren. Der Aktienanteil im Investmentfonds bewegt sich flexibel zwischen 40 und 60 %. Um die sich nach Möglichkeit bietenden Chancen zu nutzen, können dem Investmentvermögen bis zu 25 % Wertpapiere von Ausstellern außerhalb Europas beigemischt werden.

Anlageziel
  Der Investmentfonds strebt langfristig einen möglichst hohen, kontinuierlichen Wertzuwachs an.

Chancen/Risiken
  - Ertrags- und Wertentwicklungschancen der europäischen Aktien- und Rentenmärkte
- Im Rentenanteil Beimischung von Fremdwährungsanleihen zur Ertragsoptimierung möglich

- Markt- und Ertragsrisiken sowie Kursschwankungen europäischer Aktien und verzinslicher Wertpapiere
- Schuldnerqualität einzelner Aussteller
- Unternehmensspezifische Risiken
- Erhöhte Volatilität des Investmentfonds aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten Techniken.

Ausstellergrenzen
  Wertpapiere und Geldmarktinstrumente folgender Aussteller dürfen gemäß § 62 InvG mehr als 35 % des Fondsvermögens betragen: Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien.