MEAG ProZins

Empf. Anlagedauer bei Einmalanlage: ab 6 Monate
Auszeichnungen
(31.12.2011):
Morningstar   

Weitere Detailinformationen zu diesem Fonds finden Sie im aktuellen FondsReport (31.12.2011).

Fondsinformationen
Fondsgesellschaft: MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH
Anteilklasse: A
ISIN: DE0009754192
Auflegungsdatum: 03.04.1995
Fondstyp: Europäischer Geldmarktfonds
Fondswährung: Euro
Anlagebetrag einmalig *: ab 2.500 EUR
Anlagebetrag regelmäßig *: ab 250 EUR
Geschäftsjahr: 01.10. - 30.09.
Ertragsverwendung: Ausschüttung (Dezember)
Ausgabeaufschlag zz.: 0,00 %
Verwaltungsvergütung zz.: 0,30 % p.a.
Depotbankvergütung zz.: 0,025 % p.a. zzgl. MwSt
Total Expense Ratio (TER): 0,35 % (für das Geschäftsjahr 2010/2011)
Depotbank: CACEIS Bank Deutschland GmbH
Besonderheiten: Geldmarktservice*
Hinweis: Zur Anlage von Mündelgeldern geeignet

* Bei Verwahrung der Fondsanteile in einem

Fondsdepot "Typ MEAG" bei der Fondsdepot Bank.

Wertentwicklung

Anlagegrundsatz
  Das Investmentvermögen wird bis zu 100 % in Bankguthaben, Geldmarktinstrumente, wie z. B. Schatzanweisungen und Einlagenzertifikate, und Investmentanteilen investiert. Die Anlagen müssen überwiegend auf Euro lauten und bei Fremdwährungsanlagen muss das Währungsrisiko abgesichert sein. Die Geldmarktinstrumente oder deren Aussteller müssen eine gute bis sehr gute Schuldnerqualität aufweisen („Investmentgrade Rating“). Die (Rest-) Laufzeiten der Anlagen betragen bis zu zwölf Monate, außer bei Anlagen, deren Verzinsung regelmäßig, mindestens jedoch einmal in zwölf Monaten, marktgerecht angepasst wird.

Anlageziel
  Der Investmentfonds strebt einen an den europäischen Geldmarktsätzen orientierten Ertrag an bei Werterhalt des eingesetzten Geldes (keine Garantie).

Chancen/Risiken
  - Kurzfristige und flexible Geldanlage mit geringem Risiko
- Marktgerechte Renditechancen

- Markt- und Ertragsrisiken europäischer Geldmarktpapiere
- Schuldnerqualität einzelner Aussteller

Ausstellergrenzen
  Wertpapiere und Geldmarktinstrumente folgender Aussteller dürfen gemäß § 62 InvG mehr als 35 % des Fondsvermögens betragen: Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien.