MEAG FairReturn

Empf. Anlagedauer bei Einmalanlage: ab 4 Jahre

Weitere Detailinformationen zu diesem Fonds finden Sie im aktuellen

FondsReport (30.06.2010).

Fondsinformationen
Fondsgesellschaft: MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH
Anteilklasse: A (Bildung 15.03.2010)
ISIN: DE000A0RFJ25
Auflegungsdatum: 24.06.2009
Fondstyp : Europäischer Mischfonds
Fondswährung: Euro
Anlagebetrag einmalig *: ab 1.200 EUR
Anlagebetrag regelmäßig *: ab 50 EUR
Geschäftsjahr: 01.10. - 30.09.
Ertragsverwendung: Ausschüttung (Januar)
Ausgabeaufschlag zz.: 3,00 %
Verwaltungsvergütung zz.: 0,90 % p.a.
Depotbankvergütung : 0,025 % p.a. zzgl. MwSt.
Total Expense Ratio (TER): -
Depotbank: CACEIS Bank Deutschland GmbH
Besonderheiten: -

* Bei Verwahrung der Fondsanteile in einem

Fondsdepot "Typ MEAG" bei der Fondsdepot Bank.

Anlagegrundsatz
  Das Investmentvermögen wird überwiegend in verzinsliche Wertpapiere von Ausstellern mit Sitz in Europa investiert. Je nach Markteinschätzung können Aktien beigemischt werden, ihr Anteil beträgt in der Regel 10 bis 15 Prozent (max. 49 Prozent). Dem Anlagekonzept liegt ein Absolute Return-Ansatz zugrunde, der langfristig positive Renditen bei begrenztem Risiko zum Ziel hat. Das Sondervermögen investiert überwiegend in Wertpapiere, deren Emittenten nachhaltig wirtschaften. Umweltgerechtes und soziales Verhalten der Unternehmen gehören ebenso wie finanzieller Erfolg zu den Auswahlkriterien. Die Titelauswahl beruht auf Nachhaltigkeitsanalysen von oekom research.

Anlageziel
  Der Investmentfonds strebt langfristig einen positiven Ertrag sowie einen hohen Wertzuwachs unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange an.

Chancen
  - Breit gestreute Vermögensanlage in europäische verzinsliche Wertpapiere
- Beimischung von Aktien zur Ertragsoptimierung möglich

Risiken
  - Markt- und Ertragsrisiken europäischer Aktien und verzinslicher Wertpapiere
- Schuldnerqualität einzelner Aussteller
- Unternehmensspezifische Risiken

Ausstellergrenzen
  Wertpapiere und Geldmarktinstrumente folgender Aussteller dürfen gemäß § 62 InvG mehr als 35 Prozent des Fondsvermögens betragen: Die Bundesrepublik Deutschland; Die Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen; Europäische Gemeinschaften: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, EURATOM, Europäische Wirtschaftsgemeinschaften, Europäische Gemeinschaft; Andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien; Andere Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die nicht Mitglied des EWR sind: Japan, Schweiz, Vereinigte Staaten von Amerika.