MEAG OptiErtrag
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| Empf. Anlagedauer bei Einmalanlage: |
ab 4 Jahre |
Nähere Infos entnehmen Sie bitte dem aktuellen
Fondsreport (31.07.2008).
Fondsinformationen
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Fondsgesellschaft: |
MEAG Luxembourg S.à r.l. |
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ISIN: |
LU0334943510 |
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Auflegungsdatum: |
31.01.2008 |
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Fondstyp: |
Internationaler Mischfonds, steueroptimiert |
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Fondswährung: |
EUR |
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Anlagebetrag einmalig: |
ab 1.200 EUR |
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Anlagebetrag regelmäßig: |
ab 50 EUR |
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Geschäftsjahr: |
01.10. - 30.09. |
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Ertragsverwendung: |
Thesaurierung (September) |
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Ausgabeaufschlag zz.: |
3,50 % |
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Verwaltungsvergütung zz.: |
0,80 % p.a. |
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Depotbankvergütung zz.: |
0,33 % p.a. |
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Total Expense Ratio (TER): |
- |
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Depotbank: |
RBC Dexia Investor Services Bank S.A. |
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Hinweis: |
- |
Anlagegrundsatz
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Das Fondsvermögen wird weltweit in Aktien investiert, deren Risiken mittels moderner Finanzinstrumente nahezu vollständig abgesichert werden. Des Weiteren können auch (niedrig-)verzinsliche Wertpapiere erworben sowie internationale Zins- und Währungschancen genutzt werden, wobei die Währungsrisiken auf ein Minimum reduziert werden. Mit diesem Fondskonzept sollen überwiegend steuerfreie Erträge erwirtschaftet werden (Voraussetzung: Thesaurierung der Erträge; ggf. Nachversteuerung bei Veräußerung der Fondsanteile) und die Anleger an der Wertentwicklung der Euro-Rentenmärkte beteiligt werden. |
Anlageziel
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Der Fonds strebt eine attraktive Nachsteuer-Rendite an. |
Anlegervorteile
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Beteiligung an den Ertragschancen der Euro-Rentenmärkte
Breite Streuung des Anlagevermögens
Schonung des Sparer-Freibetrages
Steuereffiziente Alternative zum Rentenfonds |
Steuerliche Hinweise
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Der Fonds ist so konzipiert, dass er nach unserer Auffassung unter der gegenwärtigen Rechtslage für einen in Deutschland steuerpflichtigen Privatanleger weitgehend steuerfreie Erträge erwirtschaften sollte, solange die Erträge thesauriert werden. Die Auffassung ist das Ergebnis unserer Beurteilung der gegenwärtigen Rechts- und Steuerlage. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch die Gesetzgebung, Rechtssprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können jederzeit kurzfristig und auch rückwirkend eingeführt werden. Die angestrebten Ziele können dann unter Umständen nicht oder nur teilweise erreicht werden. Die Ausführungen ersetzen in keinem Fall die individuelle Beratung durch den Steuerberater. Stand: Dezember 2007. |
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