MEAG OptiErtrag

Empf. Anlagedauer bei Einmalanlage: ab 4 Jahre

Nähere Infos entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fondsreport (31.07.2008).

Fondsinformationen
Fondsgesellschaft: MEAG Luxembourg S.à r.l.
ISIN: LU0334943510
Auflegungsdatum: 31.01.2008
Fondstyp: Internationaler Mischfonds, steueroptimiert
Fondswährung: EUR
Anlagebetrag einmalig: ab 1.200 EUR
Anlagebetrag regelmäßig: ab 50 EUR
Geschäftsjahr: 01.10. - 30.09.
Ertragsverwendung: Thesaurierung (September)
Ausgabeaufschlag zz.: 3,50 %
Verwaltungsvergütung zz.: 0,80 % p.a.
Depotbankvergütung zz.: 0,33 % p.a.
Total Expense Ratio (TER): -
Depotbank: RBC Dexia Investor Services Bank S.A.
Hinweis: -

Anlagegrundsatz
  Das Fondsvermögen wird weltweit in Aktien investiert, deren Risiken mittels moderner Finanzinstrumente nahezu vollständig abgesichert werden. Des Weiteren können auch (niedrig-)verzinsliche Wertpapiere erworben sowie internationale Zins- und Währungschancen genutzt werden, wobei die Währungsrisiken auf ein Minimum reduziert werden. Mit diesem Fondskonzept sollen überwiegend steuerfreie Erträge erwirtschaftet werden (Voraussetzung: Thesaurierung der Erträge; ggf. Nachversteuerung bei Veräußerung der Fondsanteile) und die Anleger an der Wertentwicklung der Euro-Rentenmärkte beteiligt werden.

Anlageziel
  Der Fonds strebt eine attraktive Nachsteuer-Rendite an.

Anlegervorteile
  Beteiligung an den Ertragschancen der Euro-Rentenmärkte

Breite Streuung des Anlagevermögens

Schonung des Sparer-Freibetrages

Steuereffiziente Alternative zum Rentenfonds

Steuerliche Hinweise
  Der Fonds ist so konzipiert, dass er nach unserer Auffassung unter der gegenwärtigen Rechtslage für einen in Deutschland steuerpflichtigen Privatanleger weitgehend steuerfreie Erträge erwirtschaften sollte, solange die Erträge thesauriert werden. Die Auffassung ist das Ergebnis unserer Beurteilung der gegenwärtigen Rechts- und Steuerlage. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch die Gesetzgebung, Rechtssprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können jederzeit kurzfristig und auch rückwirkend eingeführt werden. Die angestrebten Ziele können dann unter Umständen nicht oder nur teilweise erreicht werden. Die Ausführungen ersetzen in keinem Fall die individuelle Beratung durch den Steuerberater. Stand: Dezember 2007.