Abgeltungsteuer - Fragen und Antworten
Was Anleger wissen sollten
Die Abgeltungssteuer stellt die Besteuerung der Geldanlage auf eine neue Basis. Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z.B. Zinsen oder Dividenden sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren werden künftig einheitlich mit 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag SolZ und ggf. Kirchensteuer) besteuert. Insofern betrifft die Neuregelung vom Sparer bis zum Aktienbesitzer jeden Anleger.Zwar gilt grundsätzlich, dass Anlageentscheidungen nicht allein aus steuerlichen Gründen zu treffen sind. Dennoch macht es für die Anleger Sinn, ihr Portfolio vor dem Hintergrund ihrer Anlagestrategie mit der neuen Steuerregelung abzugleichen.So können Anpassungsmöglichkeiten ausgelotet werden. Aus der Abgeltungssteuer ergibt sich also zunächst zwingend eine Folgerung: jeder Anleger sollte mit seinem Anlage- oder Finanzbetreuer einen Termin vereinbaren.
Nein. Die Abgeltungssteuer betrifft grundsätzlich alle Formen der Geldanlage. Sie ist zudem als Quellensteuer angelegt. Das heißt, der Steuerabzug erfolgt ohne Steuererklärung automatisch durch die Banken.Allerdings gelten auch bei der Abgeltungssteuer Freibeträge, innerhalb derer die Einkünfte aus Kapitalvermögen unbesteuert bleiben. Der Freibetrag für Alleinstehende beträgt 801 Euro im Jahr. Bei Verheirateten werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erst ab 1.602 Euro besteuert (Sparer-Pauschbetrag). Diese Freigrenzen ergeben sich aus einer Zusammenlegung des bisherigen Sparerfreibetrages mit der bisherigen Werbungskosten Pauschale. Dies führt dazu, dass die tatsächlich anfallenden Werbungskosten wie z.B. Depotgebühren ab 2009 steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können.
Nein. Die Abgeltungssteuer lässt sich grundsätzlich nicht durch bestimmte Anlageprodukte vermeiden. Für langfristig orientierte Aktienanlagen bietet sich allerdings im kommenden Jahr eine gute Chance: Wer Aktienfonds noch in 2008 kauft, genießt für die erworbenen Anteile Bestandsschutz. In diesem Fall bleibt ab 2009 sowohl die Umschichtung einzelner Aktien innerhalb des Fonds als auch der Gewinn aus dem Verkauf der Fondsanteile steuerfrei, eine Haltedauer von einem Jahr vorausgesetzt.
Geldmarktfonds erwirtschaften Einnahmen aus Zinsen sowie teilweise aus Kursgewinnen. Gegenwärtig sind Zinseinkünfte nach Berücksichtigung des Freistellungsauftrages voll steuerpflichtig. Kursgewinne muss jeder Anleger mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Nach einer Haltedauer von einem Jahr können diese allerdings steuerfrei vereinnahmt werden.Ab dem 1. Januar 2009 sind Zinsen und Kursgewinne im Rahmen der Abgeltungssteuer mit 25 Prozent (plus SolZ und ggf. Kirchensteuer) zu versteuern. Liegt der persönliche Steuersatz über dem der Abgeltungssteuer, sparen Anleger künftig Steuern, da mit der Zahlung der Abgeltungssteuer die Steuerschuld beglichen ist.
Für Rentenfonds gilt prinzipell das gleiche wie für Geldmarktfonds: Auf Zinseinnahmen muss der Anleger zwischen 15 und 42 Prozent – je nach persönlichem Steuersatz – an den Staat abführen. Die Besteuerung von Kursgewinnen entfällt jedoch nach einer Haltefrist von einem Jahr. Künftig werden Zins- und Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) besteuert. Das bedeutet: Viele Rentenfondsanleger werden von der Neuregelung profitieren, da Rentenfonds hauptsächlich Zinserträge erwirtschaften, die zukünftig max. mit 25 Prozent (plus SolZ und ggf. Kirchensteuer) besteuert werden. Wer einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als 25 Prozent hat, kann sich die Differenz über die Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen. Wer also nach alter Regelung seine Zinseinkünfte mit mehr als 25 Prozent hat versteuern müssen, der wird tendenziell besser gestellt. Auch bei Rentenfonds gilt Bestandsschutz. Das heißt, wer vor 2009 entsprechende Produkte kauft, muss auch künftig Kursgewinne nach einer Haltefrist von einem Jahr nicht versteuern.
Aktienfonds erzielen ihre Erträge aus Dividenden und Kursgewinnen. Derzeit sind Dividenden explizit zur Hälfte zu versteuern(Halbeinkünfteverfahren). Die Kursgewinne müssen die Privatanleger mit ihrem persönlichen Steuersatz von 15 bis 42 Prozent versteuern, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Anteile weniger als ein Jahr vergangen ist. Künftig entfällt das Halbeinkünfteverfahren. Dividenden und Kursgewinne müssen ab dem 1. Januar 2009 einheitlich mit 25 Prozent(plus SolZ und ggf. Kirchensteuer) versteuert werden. Die so genannte Spekulationsfrist von einem Jahr entfällt. Statt auf kurzfristige Modefonds sollte der Anleger daher auf zukunftsträchtige und renditestarke Aktienfonds setzen, wie zum Beispiel Aktienfonds, die auf europäische Werte oder das Prinzip der Nachhaltigkeit setzen.
Obwohl Aktienfonds durch die Einführung der Abgeltungssteuer künftig steuerlich schlechter gestellt werden, führt an ihnen im Rahmen des langfristigen Kapitalaufbaus kein Weg vorbei. Im historischen Vergleich erwirtschafteten Aktienfonds auf lange Sicht (20 Jahre und mehr) einen Renditevorsprung von zweieinhalb bis drei Prozentpunkten pro Jahr gegenüber Rentenfonds. Dies erscheint auf den ersten Blick nicht viel. Der Zinseszins-Effekt sorgt allerdings dafür, dass der Unterschied in Euro und Cent am Ende beachtlich ausfällt. Anleger, die über einen Zeitraum von 20 Jahren monatlich 100 Euro in einen global ausgerichteten Aktienfonds investierten, konnten sich nach Ablauf laut BVI über 50.308 Euro freuen. Anleger, die im gleichen Zeitraum in einen globalen Rentenfonds investierten, erwirtschafteten hingegen einen Betrag von „nur“ 39.476 Euro.
Ja, die Abgeltungssteuer gilt auch für Sparpläne. Jede Einzahlung ist als eine Einmalanlage zu betrachten. Folglich unterliegen alle im Rahmen des Sparvertrages vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Anteile der aktuellen Regelung. Für Anteile, die danach erworben werden, gilt die neue Regelung. Konkret heißt dies: Bei einem Aktienfondssparplan, in den zum Beispiel monatlich 100 Euro investiert werden, sind die Kursgewinne bis Ende 2008 steuerfrei, sofern die Anteile ein Jahr im Depot waren. Für Fondsanteile, die ab 2009 gekauft werden, gilt die neue Regel mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent (plus SolZ und ggf. Kirchensteuer), egal wie lange der Fondssparplan schon läuft. Allerdings gilt auch hier: Kursgewinne unterliegen nur der Besteuerung, insofern ihre Summe die Freigrenzen von 801 Euro bzw. 1.602 Euro überschreiten.
Fondssparpläne innerhalb der staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente, Rürup-Rente) werden zu den Gewinnern der neuen Besteuerung zählen, da sie nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind. Zwar wird innerhalb dieser Modelle die später ausgezahlte Rente zum persönlichen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung), doch bleiben Zins- und Kursgewinne während der Laufzeit unbesteuert.
Mehr als 90 Prozent der tarifvertraglich Beschäftigten in Deutschland haben Anspruch auf VL. Das Anlageprodukt dürfen die Arbeitnehmer selbst auswählen. Zu den gängigsten Wegen zählt das Sparen mit Aktienfonds. Im Rahmen der Abgeltungssteuer werden VL-Fondssparplänen keine Sonderregelungen zugestanden. Sie werden wie „normale“ Fondssparpläne behandelt.
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