Die Abgeltungssteuer stellt die Besteuerung der Geldanlage auf eine neue Basis. Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z.B. Zinsen oder Dividenden sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren werden künftig einheitlich mit 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag SolZ und ggf. Kirchensteuer) besteuert. Insofern betrifft die Neuregelung vom Sparer bis zum Aktienbesitzer jeden Anleger.Zwar gilt grundsätzlich, dass Anlageentscheidungen nicht allein aus steuerlichen Gründen zu treffen sind. Dennoch macht es für die Anleger Sinn, ihr Portfolio vor dem Hintergrund ihrer Anlagestrategie mit der neuen Steuerregelung abzugleichen.So können Anpassungsmöglichkeiten ausgelotet werden. Aus der Abgeltungssteuer ergibt sich also zunächst zwingend eine Folgerung: jeder Anleger sollte mit seinem Anlage- oder Finanzbetreuer einen Termin vereinbaren.