Gemäß § 21 Abs. 1 der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ sowie § 38 Absatz 1 Satz 1 des Investmentgesetzes (InvG) kündigt die MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH die Verwaltung des Sondervermögens
MEAG Floor EuroRenten (ISIN: DE000A0JDAU1)
zum 30. Juni 2009.
In der Folge rückläufiger Anteilgeschäfte ist das verwaltete Fondsvolumen des MEAG Floor EuroRenten erheblich abgeschmolzen.
Dies macht bei dem Fonds die gesetzlich vorgesehene Diversifikation und ein effizientes Management immer schwieriger. Zudem sind die negativen Auswirkungen der Fondskosten auf die Wertentwicklung des Fonds um so stärker, je geringer das Fondsvolumen ist.
Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist am 14. Mai 2008 die Schließung des Fonds angezeigt worden. Den Anteilinhabern entstehen durch die Kündigung und Auflösung des MEAG Floor EuroRenten keine Kosten.
Am 1. Januar 2009 wird die Ausgabe neuer Anteilen an diesem Sondervermögen gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ eingestellt.
Die MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH bietet den Anlegern, die in diesem Fonds investiert sind, bis zum 15. Juni 2009 einmalig, freiwillig und kostenfrei in folgenden MEAG Fonds mit ähnlichem Anlageschwerpunkt zu wechseln:
MEAG EuroMediorent (ISIN: DE0009782755)
Alternativ haben die Anleger aber auch die Möglichkeit, im Rahmen ihrer gewählten Anlagestrategie (Risikoklassifizierung) einmalig, freiwillig und kostenfrei aus dem zu schließenden Fonds in jeden anderen Fonds aus der MEAG Produktpalette zu wechseln.
Der jeweils gültige vereinfachte und ausführliche Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie der letzte Jahres- und Halbjahresbericht für alle MEAG Fonds sind bei der MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH, der jeweiligen Depotbank oder im Internet unter www.meag.com erhältlich.
Hinweis:
Mit dem Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das Fondsvermögen auf die Depotbank (Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG) über, die sie abzuwickeln und an die verbleibenden Anteilinhaber zu verteilen hat. Der erzielte Liquidationserlös wird den Anteilinhabern von der depotführenden Stelle gutgeschrieben. Höhe und Zeitpunkt der Auszahlung des Liquidationserlöses werden im elektronischen Bundesanzeiger sowie unter www.meag.com veröffentlicht.