MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH (“MEAG”), München, LEI 529900UCDILVT7WI6S55, berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Die Erklärung berücksichtigt noch nicht die umfassenderen Anforderungen der seitens der Europäischen Union im Entwurf vorgelegten sog. technischen Regulierungsstandards (regulatory technical standards, RTS). Die RTS werden unter anderem die Anforderungen des Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 (sog. Offenlegungsverordnung) konkretisieren und detaillierte Vorgaben zu Methoden und Darstellung der vorliegenden Erklärung machen. MEAG wird diese Vorgaben zu deren Inkrafttreten umsetzen.
Nachhaltigkeitsfaktoren und die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen aus Sicht der MEAG
Investitionsentscheidungen können negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren hervorrufen, dazu beitragen oder direkt damit verbunden sein. Nachhaltigkeitsfaktoren sind z.B. Umweltschutz, Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Unzweifelhaft ist es eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, den Klimawandel zu bekämpfen. Wir sehen es als unsere Verantwortung, einen Beitrag dazu zu leisten, globale Geldströme in Einklang mit dem Paris Agreement zu gestalten. Das bedeutet, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, sowie eine klimawandel-resistente Entwicklung zu ermöglichen. Durch unsere Investitionen und den Dialog mit investierten Unternehmen können wir zur Dekarbonisierung beitragen.
Die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Bereich Umwelt sehen wir daher insbesondere im Bereich der Treibhausgas-Emissionen und Nutzung von fossilen Brennstoffe. Deshalb arbeiten wir daran, die Auswirkungen unserer Investitionen auf den Klimawandel zu messen und angemessen zu berücksichtigen. Damit unterstützen wir auch Munich Re bei der Erreichung eines klimaneutralen Portfolios bis 2050, zu welchem sich Munich Re im Rahmen der Mitgliedschaft in der „Net Zero Asset Owner Alliance“ verpflichtet hat.
Wir sind uns zudem der Wichtigkeit von Sozialstandards, Menschenrechten und den Aspekten einer guten Unternehmensführung für eine nachhaltige Entwicklung bewusst. Das gilt insbesondere für den UN Global Compact und Konventionen zu geächteten Waffen.
Maßnahmen im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen
MEAG hat ein Team von ESG-Experten aufgebaut, das unter anderem die Geschäftsführung zu ESG-relevanten Themen berät und Schulungen zu ESG anbietet. MEAG überprüft regulatorische ESG Anforderungen regelmäßig und arbeitet an der entsprechenden Umsetzung. Dazu gehört auch die Ausarbeitung und Anpassung der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsauswirkungen.
MEAG arbeitet daran, die Abdeckung der verwalteten Vermögensgegenstände mit Informationen über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen herzustellen und diese in die IT-gestützten Systeme zu integrieren. Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt und deren Bereitstellung in den Systemen der MEAG ab. Als Beispiel für messbare Indikatoren sind z.B. der absolute Gesamtbetrag der CO2-Emissionen (total carbon emissions) und der relative CO2-Fußabdruck (carbon footprint) zu nennen. Weiterhin sind die Anzahl der schweren Verstöße gegen den UN Global Compact ein möglicher Indikator, um die Einhaltung internationaler Normen messen zu können. Bei der graduellen Erfassung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren greift MEAG auf spezialisierte Anbieter zurück. Ziel ist es, eine solide Datenbasis zu schaffen, um die negativen Auswirkungen der Investmententscheidungen sichtbar zu machen.
Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren
Da MEAG Publikumsinvestmentvermögen und inländische Spezial-AIF mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten verwaltet und Finanzportfolioverwaltung für institutionelle Anleger, die nicht der Munich Re (Group) angehören, erbringt, können je nach Anlageprodukt und Kunde unterschiedliche nachhaltigkeitsbezogene Strategien eingesetzt werden. Die zur Wahrung der Sorgfaltspflichten genannten Strategien im Umgang mit den nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sind daher produktgebunden und finden nicht bei allen Investmententscheidungen und Anlagestrategien unterschiedslos und in gleichem Maße Anwendung.
Die wie folgt aufgelisteten Strategien können – je nach Produkt und Mandat – ergriffen werden. Hierbei ist es der MEAG ein wichtiges Anliegen, die Strategien nach Möglichkeit und Anwendbarkeit zu ergänzen.
- ESG-Kriterien im Investmentprozess
Dem Portfoliomanagement stehen ESG-Ratings und -Research zur Verfügung. Diese können eine Indikation zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen geben. Bei den langfristigen Investments, beispielsweise im Bereich Infrastruktur, haben wir im Rahmen der Due Diligence ESG-Kriterien integriert. Dies ermöglicht uns, Chancen und Risiken zu identifizieren und entsprechend zu handeln. Dabei greifen wir sowohl auf externe Research-Agenturen, Due Diligence Berater als auch auf in-house Expertise zurück.
Ausschlusskriterien werden definiert, um Unternehmen, die in bestimmten kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder Verstöße gegen anerkannte Normen begehen, von vornherein auszuschließen. Ausschlusskriterien sind wichtige Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht und werden bei einer Vielzahl der von der MEAG verwalteten Fonds und Mandaten, über verschiedene Assetklassen hinweg angewendet.
Die Anwendung einer Best-in-Class-Strategie findet bei ausgewählten Produkten statt. Emittenten gelangen auf Basis der ESG-Performance nur in das Fondsvermögen, wenn diese bezüglich Nachhaltigkeit Vorreiter in ihrer Branche sind.
Mitwirkungspolitik
MEAG hält eine Proxy Voting Richtline vor, in welcher ESG-Aspekte enthalten sind. Bei der Ausübung unserer Stimmrechte greifen wir auch auf die Expertise von externen Stimmrechtsberatern zurück. Nachhaltigkeitsaspekte werden zukünftig noch stärker in die Mitwirkungspolitik integriert.
MEAG betreibt Engagement im Rahmen von „Climate Action 100+“, einer der größten von Investoren geführten Engagement-Initiativen. Die Initiative fordert die weltweit größten Emittenten von Treibhausgasen auf, ihre Geschäftsmodelle in Hinblick auf Klimarisiken zu ändern. Emissionen sollen verringert, der Klimawandel stärker bei unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigt und die Berichterstattung zu klimabezogenen Finanzrisiken verbessert werden. Wir verpflichten uns somit dazu, uns mit Unternehmen zum Thema Klimawandel im Rahmen des Engagement-Ansatzes auszutauschen.
Kodizes und Standards
Der Verhaltenskodex von Munich Re (Group) ist ein verbindliches Regelwerk für alle MitarbeiterInnen einschließlich der leitenden Angestellten und jeweiligen Geschäftsleitung der Gesellschaften von Munich Re (Group) und somit auch für die MEAG. Der Kodex macht die Anforderungen für verantwortungsbewusstes Handeln in fünf Kernbereichen bei der täglichen Arbeit transparent: Kerngeschäft, Zusammenarbeit mit Kunden und Vertriebspartnern, disziplinierte finanzielle Steuerung, gruppenweites Personalmanagement und verantwortungsbewusstes Handeln. Ergänzende Regelungen in einzelnen Bereichen oder Unternehmen der Gruppe konkretisieren diesen Kodex.
Zusammen mit unserer Muttergesellschaft Munich Re sind wir Mitglied bei „Climate Action 100+”. Die Mitgliedschaft ist zentraler Bestandteil unserer Mitwirkungspolitik und gibt unserem Fokus auf das Thema Klimawandel auch in der Mitwirkungspolitik einen entsprechenden Stellenwert.
MEAG hat sich zur Einhaltung der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UN PRI) verpflichtet. MEAG folgt damit dem Beispiel ihrer Muttergesellschaft Munich Re, die bereits im Jahr 2006 als eines der ersten Unternehmen in Deutschland die UN PRI unterzeichnet hat. Die sechs von der UN eingeführten Prinzipien dienen uns als Rahmen für ein nachhaltiges Handeln in der gesamten Kapitalanlage.
Soweit MEAG Kapitalanlagen der Munich Re (Group) verwaltet, ist das Engagement von Munich Re in mehreren nationalen und internationalen Nachhaltigkeitsorganisationen mittelbar auch für MEAG von großer Relevanz:
- Gruppenweit in Munich Re (Group) haben wir die Responsible Investment Guideline (RIG) als verpflichtendes Rahmenwerk implementiert. Sie enthält alle Richtlinien und Anforderungen mit Bezug zu UN PRI und ESG, die das Management der Konzernanlage von Munich Re (Group) betreffen, insbesondere auch Ausschlusskriterien für die Kapitalanlagen.
- 2020 trat Munich Re der „Net-Zero Asset Owner Alliance“ (AOA) der Vereinten Nationen bei. Die Unterzeichner verpflichten sich, die Erreichung einer 1.5° Welt durch Netto Null Emissionen in der Kapitalanlage bis 2050 zu befördern. Wir unterstützen Munich Re bei der Umsetzung der Anforderungen der AOA.
- Bereits im Jahr 2006 hat unsere Muttergesellschaft Munich Re die UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) unterzeichnet.
- Abschließend ist Munich Re Mitglied der Initiative "Global Compact" der Vereinten Nationen, deren zehn Prinzipien einen anerkannten, internationalen Standard für Unternehmen und Organisationen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltschutz und Anti-Korruption darstellen.
Aktualisierung der Erklärung vom 10.03.2021, Stand 22.10.2021