Schon gewusst?

Nachhaltiges Handeln wird an den Märkten zunehmend honoriert. Die ESG-Kriterien helfen bei der Auswahl von Unternehmenstiteln gemäß der Nachhaltigkeit. ESG steht dabei für „environmental, social, governance“. Eine nachhaltige Geldanlage investiert vorrangig in Unternehmen, die diese Kriterien berücksichtigen: Klimaschutz, soziale Aspekte wie z. B. faire Arbeitsbedingungen und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Mehr Transparenz
Die neue Offenlegungsverordnung der EU schafft noch mehr Transparenz für Anleger. Und dürfte zugleich ein Anreiz für Unternehmen sein, ESG-Kriterien noch stärker zu beachten. Der Grund: Ab dem 21. März 2021 müssen Finanzdienstleister nicht nur die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien preisgeben. Neu ist die Pflicht, bei allen Finanzprodukten über die Berücksichtigung von ESG-Kriterien zu informieren, also eine Kennzeichnungspflicht in Sachen Nachhaltigkeit. Für die Kundengespräche im vertrieblichen Alltag ist im nächsten Schritt vorgesehen, dass gegenüber dem Anleger bei Finanzprodukten über die Nachhaltigkeit zu informieren ist. Anleger erfahren somit genau, wie viel Nachhaltigkeit in ihrem Depot steckt. Die EU hofft, dass Unternehmen deswegen nachhaltiger wirtschaften, damit ihre Aktien entsprechend häufiger und lieber von Anlegern gekauft werden. Dann steigen die Kurse und das freut die Aktionäre, aber auch die Investmentanleger.