Sicherheitshinweis: Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der MEAG

Wir haben Hinweise zu Fällen erhalten, in denen die MEAG oder ihre Mitarbeiter in sozialen Medien für Betrugsversuche missbraucht worden sind bzw. werden. Dies kann über gefälschte Webseiten, Facebook-Seiten, WhatsApp-Gruppen sowie Apps geschehen. Bitte beachten Sie, dass die MEAG keine WhatsApp-Chats betreibt und auch sonst keine sozialen Medien nutzt, in denen Anlagetipps o.ä. angeboten werden.

Sollten Sie Anrufe, Nachrichten oder E-Mails erhalten, in denen Sie im Namen der MEAG aufgefordert werden, persönliche Daten preiszugeben, Anlagetipps zu befolgen oder Zahlungen zu leisten, gehen Sie bitte nicht darauf ein. Melden Sie bitte zweifelhafte Aktivitäten an info@meag.com.

Schon gewusst?

In den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres muss der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) eine ordentliche Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr einberufen. Dieses jährliche Zusammentreffen der Aktionäre ist zugleich das Beschlussorgan. Der Vorstand als leitendes und der Aufsichtsrat als überwachendes Organ komplettieren die drei wesentlichen rechtlichen Organe einer AG.

In der Hauptversammlung berichtet der Vorstand über das abgelaufene Geschäftsjahr. Anleger haben die Gelegenheit, ihre Aktionärsrechte wahrzunehmen. Dazu zählt das Stimmrecht nach dem Prinzip: „Jede Aktie eine Stimme“. Vorstand und Aufsichtsrat werden entlastet, der Abschlussprüfer bestimmt und Kapitalmaßnahmen und Gewinnverwendung beschlossen.

Die MEAG übt die Aktionärsrechte nach bestem Wissen und Gewissen stellvertretend für Anleger aus, in deren Namen sie in Aktien investiert, z. B. auch für die Anleger in den ERGO und MEAG Publikumsfonds. Vor Stimmrechtsabgabe analysiert der Portfoliomanager diejenigen Vorschläge, die sich langfristig und nachhaltig auf die Geschäftsentwicklung auswirken können. Dabei berücksichtigt er auch ökonomische, soziale wie umweltrelevante Ziele bzw. Aspekte der Unternehmensführung.