Schon gewusst?

In den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres muss der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) eine ordentliche Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr einberufen. Dieses jährliche Zusammentreffen der Aktionäre ist zugleich das Beschlussorgan. Der Vorstand als leitendes und der Aufsichtsrat als überwachendes Organ komplettieren die drei wesentlichen rechtlichen Organe einer AG.

In der Hauptversammlung berichtet der Vorstand über das abgelaufene Geschäftsjahr. Anleger haben die Gelegenheit, ihre Aktionärsrechte wahrzunehmen. Dazu zählt das Stimmrecht nach dem Prinzip: „Jede Aktie eine Stimme“. Vorstand und Aufsichtsrat werden entlastet, der Abschlussprüfer bestimmt und Kapitalmaßnahmen und Gewinnverwendung beschlossen.

Die MEAG übt die Aktionärsrechte nach bestem Wissen und Gewissen stellvertretend für Anleger aus, in deren Namen sie in Aktien investiert, z. B. auch für die Anleger in den ERGO und MEAG Publikumsfonds. Vor Stimmrechtsabgabe analysiert der Portfoliomanager diejenigen Vorschläge, die sich langfristig und nachhaltig auf die Geschäftsentwicklung auswirken können. Dabei berücksichtigt er auch ökonomische, soziale wie umweltrelevante Ziele bzw. Aspekte der Unternehmensführung.