Schon gewusst?

Angebot und Nachfrage bestimmen in der Regel den Preis von Wertpapieren an der Börse. Marktmanipulationen mit der Absicht, von Kursbeeinflussungen zu profitieren, sind strafbar. Das ist klar im Wertpapierhandelsgesetz verankert. Anders verhält es sich – zumindest innerhalb der EU-Staaten – mit der sogenannten Kurspflege. Damit sind Stützungskäufe gemeint, die zu ganz bestimmten Anlässen durchgeführt werden dürfen, unter strengen Voraussetzungen und zeitlich begrenzt, meist auf 30 Tage. Denn durch solche Kursinterventionen wird das Angebot an verfügbaren Wertpapieren verringert, was die Nachfrage steigert – zumindest technisch gesehen.

Wozu das Ganze? Kurse werden gepflegt, um mögliche Kursschwankungen, etwa bei Neuemissionen, zu verhindern. Mit der Stabilisierung soll der Aktienkurs über dem Ausgabepreis gehalten werden. Banken geben dazu in großen Mengen Kauforders ab, um die Aktie auf ihrem Ausgabeniveau zu halten. Ziel ist einerseits ein möglichst gleichmäßiger Kursverlauf, besonders in einem schwierigen Marktumfeld. Andererseits soll gar nicht erst der Eindruck entstehen, der Börsengang sei möglicherweise nicht so erfolgreich als erhofft.

Der komplette Vorgang wird in der Regel vom Bankenkonsortium unter der Federführung eines der beteiligten Geldinstitute organisiert und durchgeführt. Ein Grund für Stützungskäufe kann, wie zuletzt beim Börsengang der Porsche AG, die Sorge der Banken sein, dass die Aktien in einem schwachen Marktumfeld nach deren Erstausgabe unter den Ausgabepreis rutschen und aus eigener Kraft nicht wieder das ursprüngliche Niveau erreichen, obwohl das Unternehmen im Markt gut aufgestellt ist. Beim Porsche-IPO ging die Rechnung auf: Durch die Kurspflege konnte sich der Kurs bereits nach wenigen Tagen stabilisieren, sodass keine weiteren Stützungskäufe mehr nötig waren