Sicherheitshinweis: Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der MEAG

Wir haben Hinweise zu Fällen erhalten, in denen die MEAG oder ihre Mitarbeiter in sozialen Medien für Betrugsversuche missbraucht worden sind bzw. werden. Dies kann über gefälschte Webseiten, Facebook-Seiten, WhatsApp-Gruppen sowie Apps geschehen. Bitte beachten Sie, dass die MEAG keine WhatsApp-Chats betreibt und auch sonst keine sozialen Medien nutzt, in denen Anlagetipps o.ä. angeboten werden.

Sollten Sie Anrufe, Nachrichten oder E-Mails erhalten, in denen Sie im Namen der MEAG aufgefordert werden, persönliche Daten preiszugeben, Anlagetipps zu befolgen oder Zahlungen zu leisten, gehen Sie bitte nicht darauf ein. Melden Sie bitte zweifelhafte Aktivitäten an info@meag.com.

Schon gewusst?

Wer Stammaktien eines Unternehmens erwirbt, erhält dafür nicht nur das entsprechende Wertpapier, sondern auch ein Stimmrecht. Darin unterscheiden sich Stammaktien von Vorzugsaktien, welche im Gegenzug meist eine höhere Dividende ausgeben, aber in der Regel einen niedrigeren Kurswert haben. Weiter verbreitet ist in Deutschland die Stammaktie.

Welche Rechte und Pflichten mit dem Kauf von Stammaktien einhergehen, ist im Aktiengesetz verankert. Aktiengesellschaften müssen einmal im Jahr eine Hauptversammlung durchführen und alle Stammaktionäre dazu einladen. Pro Stammaktie haben Aktieninhaber eine Stimme.

Die Zeiten, in denen Aktionäre zur Stimmabgabe persönlich auf der Hauptversammlung erscheinen oder einen Vertreter beauftragen mussten, sind vorbei. Heute ist die Abstimmung per Briefwahl oder online üblich. Die Aktionäre erhalten die dafür notwendigen Anträge vorab, sodass sie selbst darüber entscheiden können, ob und wie sie ihr Stimmrecht ausüben. Wer Stammaktien besitzt, kann sein Stimmrecht auch übertragen, beispielsweise an die verwaltende Depotbank.

Zudem hat jeder Stammaktionär das Recht auf anteilige Dividende, auf Information über sämtliche relevante Vorgänge im Unternehmen sowie ein Bezugsrecht, wenn neue Aktien ausgegeben werden.