Sicherheitshinweis: Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der MEAG

Wir haben Hinweise zu Fällen erhalten, in denen die MEAG oder ihre Mitarbeiter in sozialen Medien für Betrugsversuche missbraucht worden sind bzw. werden. Dies kann über gefälschte Webseiten, Facebook-Seiten, WhatsApp-Gruppen sowie Apps geschehen. Bitte beachten Sie, dass die MEAG keine WhatsApp-Chats betreibt und auch sonst keine sozialen Medien nutzt, in denen Anlagetipps o.ä. angeboten werden.

Sollten Sie Anrufe, Nachrichten oder E-Mails erhalten, in denen Sie im Namen der MEAG aufgefordert werden, persönliche Daten preiszugeben, Anlagetipps zu befolgen oder Zahlungen zu leisten, gehen Sie bitte nicht darauf ein. Melden Sie bitte zweifelhafte Aktivitäten an info@meag.com.

Mündelsicherheit

Das Kapitalvermögen einer betreuten Person (Mündel) durch den vom Gericht bestellten Betreuer (Vormund) muss gemäß § 1806 BGB sicher angelegt werden. Doch was bedeutet „sicher“ in diesem Zusammenhang? Nach § 1807 BGB gelten als mündelsichere Geldanlagen insbesondere verzinsliche Wertpapiere. Für Mündelgeldanlagen in Investmentfonds gibt es jedoch keine generelle Genehmigung. Es muss daher vor Depoteröffnung oder Anlage für das Mündel immer die Erlaubnis des jeweiligen Betreuungsgerichts eingeholt werden. Dieses entscheidet dann ausschließlich im Einzelfall. In der Vergangenheit wurden viele Anträge bezüglich der Investmentfonds MEAG EuroFlex, MEAG EuroRent, MEAG FairReturn und MEAG EuroErtrag genehmigt. Wie zukünftige Einzelfallentscheidungen ausfallen ist jedoch offen.