Sicherheitshinweis: Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der MEAG

Wir haben Hinweise zu Fällen erhalten, in denen die MEAG oder ihre Mitarbeiter in sozialen Medien für Betrugsversuche missbraucht worden sind bzw. werden. Dies kann über gefälschte Webseiten, Facebook-Seiten, WhatsApp-Gruppen sowie Apps geschehen. Bitte beachten Sie, dass die MEAG keine WhatsApp-Chats betreibt und auch sonst keine sozialen Medien nutzt, in denen Anlagetipps o.ä. angeboten werden.

Sollten Sie Anrufe, Nachrichten oder E-Mails erhalten, in denen Sie im Namen der MEAG aufgefordert werden, persönliche Daten preiszugeben, Anlagetipps zu befolgen oder Zahlungen zu leisten, gehen Sie bitte nicht darauf ein. Melden Sie bitte zweifelhafte Aktivitäten an info@meag.com.

Was ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)?

Im Kapitalanlagegesetzbuch finden sich über 350 Paragraphen, die in erster Linie dem Schutz von Anlegern in Investmentfonds dienen. Denn für den Gesetzgeber gilt: Anleger verfügen meist über eine geringere Fachkenntnis, weniger Informationen und Erfahrung bei der Kapitalanlage als die Anbieter von Investmentfonds. Aus diesem Grund stellt das Kapitalanlagegesetzbuch Richtlinien für alle Arten von Investmentfonds sowie deren Verwalter auf. Da es sowohl offene als auch geschlossene Investmentfonds sowie die Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und Alternativen Investmentfonds (AIF) umfasst, gilt es als geschlossenes Regelwerk. Es ist im Juli 2013 in Kraft getreten und ersetzt das bis dahin gültige Investmentgesetz (InvG). Zudem setzt es die europäische Richtlinie für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) in nationales Recht um.