Was sind eigentlich OGAW und UCITS?

OGAW ist die Kurzform des Begriffs „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“. Was sperrig daherkommt, verfolgt jedoch ein wichtiges Anliegen: Den Schutz von Anlegern, die in der Europäischen Union Kapital in einen Investmentfonds investieren. Mit diesem Ziel vor Augen definiert die OGAW-Richtlinie spezielle Anforderungen an Investmentfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften. Sie regelt zum Beispiel, in welche zulässigen Vermögensgegenstände (Eligible Assets) ein OGAW investieren darf. Zudem schreibt die Richtlinie eine Reihe von Pflichtinformationen vor, die ein Anleger erhalten muss: etwa den ausführlichen und den vereinfachten Verkaufsprospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte. Diese Informationen sollen einheitliche Standards beim Anlegerschutz gewährleisten und das grenzüberschreitende Angebot von Investmentfonds erleichtern. Denn OGAW verfügen über einen „Europa-Pass“: Damit dürfen sie Anlegern in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also in allen EU-Staaten sowie auch in Norwegen, Liechtenstein und Island – öffentlich angeboten werden. Voraussetzung dafür ist, dass der OGAW in seinem Herkunftsland zugelassen ist und den dort zuständigen Behörden ein Anzeigeschreiben über den Vertrieb in anderen EWR-Staaten vorliegt. Übrigens: OGAW sind das gleiche wie UCITS, denn die englische Übersetzung lautet „Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities“. Die MEAG bietet Publikumsfonds nur als OGAW bzw. UCITS an.