Zinsindizes wie EONIA und EURIBOR sind Eckpfeiler der Finanzwelt und auch für die Steuerung und Kapitalanlage in Investmentfonds unerlässlich. Auch in Fonds der MEAG kommen diese Indizes zum Einsatz. Weltweit werden wichtige Zinsindizes nun reformiert. Für Anleger in MEAG-Fonds ändert sich dabei zunächst nichts.
Die im Jahr 2012 bekannt gewordenen Manipulationen des Referenzzinssatzes LIBOR waren Anlass, strengere Anforderungen an Referenzzinssätze einzuführen. Für den europäischen Raum wurde 2016 eine umfassende Regulierung veröffentlicht, die insbesondere an Administratoren von Referenzwerten und Zulieferer von Daten erhöhte Anforderungen an deren „Genauigkeit, Integrität, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit“ stellt. Kapitalverwaltungsgesellschaften und ihre Investmentvermögen sind seit langem hochreguliert und haben nicht zur Manipulation beigetragen. Sie stellen regelmäßig keine Datenbasis für Indexberechnungen bereit, sondern sind hauptsächlich Nutzer von Benchmarks. Indizes werden beispielsweise im aktiven Portfoliomanagement als Vergleichs- und Performancemaßstab verwendet oder liegen einzelnen derivativen Finanzinstrumenten zu Grunde. Oblag es den Kapitalverwaltungsgesellschaften schon bisher, Referenzwerte vor Verwendung zu prüfen, dürfen sie nunmehr auf Indizes registrierter Administratoren bzw. registrierte Indizes zurückgreifen und müssen eine Notfallplanung etablieren für den Fall, dass sich ein Referenzwert ändert oder nicht mehr bereit gestellt wird.
Für die Finanzwelt essentielle Indizes wie LIBOR und EURIBOR, aber auch EONIA genügten den verschärften Anforderungen nicht. Mittlerweile zeichnet sich ab, wie es mit EURIBOR, EONIA und LIBOR weiter geht.
Nach methodischen Änderungen bei der Indexermittlung wurde der EURIBOR (EURo Inter Bank Offered Rate) am 02.07.2019 von der ESMA (European Securities and Markets Authority) in das Register der regulierungskonformen Benchmarks aufgenommen. Am praktischen Einsatz der am häufigsten verwendeten EURIBOR-Sätze sollte sich damit nichts ändern und auch auf laufende Verträge sollte sich regelmäßig keine Auswirkungen ergeben. Die einzelnen Segmente und insbesondere deren Liquidität behält die MEAG natürlich im Auge.
Auch Verträge, die auf EONIA (Euro OverNight Index Average) Bezug nehmen, sollten zunächst ohne Änderungen fortlaufen. Es ist geplant, EONIA übergangsweise noch bis zum 03.01.2022 formal zu erhalten, wenngleich er ab 02.10.2019 auf Basis einer geänderter Methodologie veröffentlicht werden wird. Der designierte Nachfolger soll €STR (Euro Short-Term Rate) werden, der ebenfalls ab 02.10.2019 parallel zu EONIA veröffentlicht werden wird.
Die Berechnung des EONIA wird ab 02.10.2019 auf Basis des €STR mit einem fixen Zuschlag von 0,085 Prozentpunkten, 8,5 Basispunkten, erfolgen. Diesen Betrag ermittelte die EZB (Europäische Zentralbank) in einer Testphase als durchschnittliche Abweichung des EONIA von dem Pre-€STR, dem Prototypen des €STR. Bedingt durch die transaktionsbasierte Berechnungsmethode des €STR, wird sowohl der €STR als auch der dann hierauf Bezug nehmende EONIA erst am Folgetag veröffentlicht.
Ziel der Reform ist es, zukünftige Verträge verstärkt am €STR zu orientieren und für bestehende, auf EONIA lautende Verträge bis zu deren Umstellung auf €STR, Kontinuität und Rechtssicherheit für die Übergangsphase zu schaffen. Detaillierte Informationen zum €STR, seiner Methodologie und Veröffentlichung, stellt die Europäische Zentralbank auf ihrer Homepage zur Verfügung.
Auch für die, insbesondere für Nicht-Euro-Währungen relevante, LIBOR-Indexfamilie (London InterBank Offered Rate) zeichnet sich ein Ende mit Ablauf des Jahre 2021 ab. Akuten Anpassungsbedarf gibt es auch hier im Normalfall nicht, da der LIBOR derzeit noch die Anforderungen der Benchmark Regulierung erfüllt. Designierter Nachfolger ist etwa für den britischen Währungsraum SONIA (Sterling OverNight Index Average). Umstellungskonzepte werden zzt. weltweit für Indizes aus der IBOR-Familie erarbeitet und werden die Finanzwelt noch intensiv beschäftigen.
Leitbild der europäischen Reformen dürfte auch gewesen sein, bestehende Verträge möglichst einfach weiterlaufen lassen zu können und Verwerfungen am Markt zu vermeiden. Auch wenn der Teufel bekanntlich im Detail steckt und viel Umsetzungsarbeit erforderlich sein wird, könnte dies zumindest für die regulatorische Seite gelingen.
Die gute Nachricht für Anleger in MEAG-Fonds ist, dass sich die MEAG um die Umstellung auf die neuen, robusteren Zinsindizes kümmert. Für Anleger in MEAG-Fonds ändert sich zunächst nichts.