Grundsätze des Vergütungssystems der Mitarbeiter

Das umgesetzte Vergütungskonzept soll sicherstellen, dass Interessenkonflikte und schädliche Anreize mit Auswirkung auf die Gesellschaft bzw. die Investmentvermögen vermieden werden. Es steht im Einklang mit den Zielen der verwalteten Investmentvermögen und der Risikostrategie des Unternehmens, wobei auch Nachhaltigkeitsrisiken sowohl im Geschäftsbereich als Finanzmarktteilnehmer als auch als Finanzberater berücksichtigt werden. Darüber werden Einhaltung und Ausbau von ESG-Compliance incentiviert.

Das Vergütungskonzept zielt darauf ab, die Leistung der Mitarbeiter und ihre Motivation zu fördern. Es gilt diskriminierungsfrei für alle Mitarbeiter und erfüllt die regulatorischen Anforderungen.

Berechnung der Mitarbeitervergütung

Neben einem funktionsorientierten Grundgehalt in Form einer festen monatlichen Vergütung besteht das Entgeltsystem aus einem variablen Vergütungsbestandteil. Darüber hinaus werden sonstige Leistungen in Form von betrieblicher Altersversorgung und Vermögenswirksamen Leistungen gewährt.

Bei außertariflichen Mitarbeitern und leitenden Angestellten wird ein individueller Zielbonus definiert, dessen Höhe sich an einem prozentualen Anteil an der Gesamtvergütung orientiert. Der variable Zielanteil ist abhängig von der Funktion.

Der Zielbonus der außertariflichen Mitarbeiter umfasst einen einjährigen Betrachtungszeitraum. Bei leitenden Angestellten teilt sich der Zielbonus in einen Jahresbonus und einen vierjährigen Mehrjahresbonus auf.

Die tatsächliche Auszahlungshöhe des Jahresbonus ist bei Mitarbeitern und leitenden Angestellten in markt- und vertriebsorientierten Funktionen von der individuellen und der Unternehmenszielerreichung - auch unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken – abhängig. Bei Mitarbeitern und leitenden Angestellten in nicht markt- und vertriebsorientierten Funktionen berechnet sich die tatsächliche Auszahlungshöhe ausschließlich auf Basis der Unternehmenszielerreichung. Vertraglich garantierte Boni oder Abfindungen sind nicht vorgesehen. Bei leitenden Angestellten wird zudem die Konzernzielerreichung bei der Ermittlung der tatsächlichen Auszahlungshöhe des Mehrjahresbonus berücksichtigt.

Vergütungssystem der identifizierten Mitarbeiter nach §37 KAGB

Nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches wurden bestimmte Personen als identifizierte Mitarbeiter eingestuft. Die Vergütung besteht aus einer fixen und einer variablen Komponente. Daneben werden sonstige Leistungen, u. a. in Form einer Dienstwagenberechtigung, gewährt. Diese sonstigen Leistungen sind im Verhältnis zur fixen und variablen Komponente deutlich untergewichtet.

Die variable Vergütung enthält eine kurzfristige Jahresbonus- und eine mittelfristige Mehrjahresbonus-Komponente. Zur Berücksichtigung nachhaltiger Entscheidungen und Erfolge liegt einem Teil der erfolgsabhängigen Vergütung ein mehrjähriger Leistungs- und Beurteilungszeitraum zugrunde, der zeitlich aufgeschoben ausgezahlt wird. Maßgeblich und wertbestimmend für die Bonusbestandteile ist neben der persönlichen Zielerreichung auch die Erreichung von Unternehmens- und Konzernzielen. Ein Bonusbestandteil orientiert sich unter anderem an der Wertentwicklung der Aktie der Munich Re sowie an ESG-Zielen. Ein Garantiebonus ist nicht vorgesehen.

Vergütungsausschuss

Die MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH hat einen Vergütungsausschuss – bestehend aus dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH, deren Head of Human Resources sowie dem Chief Compliance Officer– eingerichtet, der jährlich das Vergütungssystem überprüft.

Aktualisiert am 01.02.2024. (Mit Wirkung zum 01.02.2024 bietet die MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH als zusätzliche Dienstleistung Anlageberatung an. Finanzberater müssen gemäß Art 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 ebenfalls eine Erklärung zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Die bisherige Erklärung war daher insoweit in ihrem Anwendungsbereich zu erweitern.)