Mit Ausschlusskriterien können diejenigen Unternehmen, Branchen oder Länder aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen werden, die in bestimmten umstrittenen Geschäftsfeldern tätig sind bzw. umstrittene Geschäftspraktiken anwenden oder Verstöße gegen anerkannte Normen begehen.
Beispiele hierfür sind Unternehmen, die geächtete Waffen, Kohle oder Tabak produzieren. Dabei sind teils gering Umsatzschwelle zugelassen, teils werden die Aussteller komplett ausgeschlossen. Beispiele für Staaten sind eine hohe Korruptionsrate oder die Todesstrafe.